Reisemedizin
Berufliche Auslandsaufenthalte in den Tropen.
Hinweis für Privatreisen: Viele Krankenkassen erstatten Kosten für empfohlene Reiseimpfungen bei Privatreisen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt nach!
Leider vergessen viele Menschen, dass ein Aufenthalt in einem fremden und fernen Land auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Gerade in südlichen Ländern gibt es eine Vielzahl weiterer Gesundheitsgefahren. Gegen einen Teil der dort häufig vorkommenden Erkrankungen durch Bakterien und Viren gibt es inzwischen sichere und gut verträgliche Impfstoffe. Diese Impfungen müssen bei beruflicher Veranlassung durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Die Gelbfieberimpfung darf nur von besonders ermächtigten und reise- bzw. tropenmedizinisch vorgebildeten Ärzten verabreicht werden. Fr. Dr. Fitzner-Packbier und Hr. Dr. Packbier sind durch das zuständige Landesministerium zur Durchführung dieser Impfung ermächtigt.
CRM-Partnerschaft
Die weltweite gesundheitliche Situation, insbesondere was Infektionserkrankungen betrifft, unterliegt einem jahreszeitlichen Wandel und vielen Unabwägbarkeiten (regional neu aufgetretene Epidemien). Damit diese Informationen aktuell in die Reiseberatung einfließen, ist Dr. Packbier Partner des Centrums für Reisemedizin (CRM). Die Reiseberatung erfolgt mittels einer Software, welche mehrfach monatlich aktualisiert wird und stets zuverlässige Informationen über die jeweilige Infektionslage im vorgesehenen Reiseland enthält. Auf der Basis dieser Informationen erstellt Dr. Packbier für Sie einen individuellen Reise-Gesundheitsbrief.
Gelbfieber-Lizenz
Eine Gelbfieberimpfung darf nur durch entsprechend qualifizierte und von der zuständigen Landesbehörde im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO ermächtigte Ärzte vorgenommen werden. Der Impfstoff ist auch nur direkt bei diesen Ärzten und nicht in der Apotheke erhältlich. Eine Gelbfieberimpfung ist je nach Reiseland nur empfohlen oder auch zwingend erforderlich. Eine Gelbfieberimpfung reicht nach aktueller gesetzlicher Regelung für 10 Jahre, allerdings gibt es inzwischen Erkenntnisse, dass eine einzige Gelbfieberimpfung vermutlich lebenslang ausreichen wird.
Malaria
Malaria wird durch Mückenstiche übertragen. Gegen Malaria gibt es (noch) keine Schutzimpfung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Einnahme von Medikamenten einen gewissen Malariaschutz aufzubauen. Im Gespräch mit dem tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird festgelegt, ob die Einnahme der Malaria-Medikamente dauerhaft während des Aufenthaltes oder nur beim plötzlichen Auftreten von malariaartigen Beschwerden (so genannte Stand-by-Prophylaxe) eingenommen werden soll.
Ganz wesentlich ist auch die so genannte Expositionsprophylaxe, d. h. das Meiden von Orten, an denen Mücken gehäuft auftreten (in der Nähe von Süßwasser, Seen, in der Dämmerung etc.). Muss man solche Orte trotzdem aufsuchen, ist es unbedingt empfehlenswert, langärmlige und geschlossene Kleidung zu verwenden sowie über der Schlafgelegenheit ein Moskitonetz zu benutzen.
Parasiten
Alle möglichen Parasiten sind in den Tropen weit verbreitet, insbesondere Bandwürmer und Hakenwürmer. Gegen diese Parasiten gibt es nicht die Möglichkeit einer Schutzimpfung. Allerdings kann man die Übertragung durch entsprechende Hygieneregeln leicht vermeiden. Besonderes Augenmerk ist auf die Nahrungsauswahl zu richten. Das Schwimmen auch in sauber aussehenden Süßwasser-Gewässern ist unbedingt zu vermeiden. Barfußlaufen und kurze Hosen im Dschungel sind zu vermeiden. Sollte es nach der Rückkehr zu unklaren gesundheitlichen Beschwerden kommen, weisen Sie Ihren Hausarzt unbedingt auf die stattgefundene Tropenreise hin.
Ernährung
Die wichtigste Regel lautet: Cook it – peel it – or forget it, d. h. alle Speisen, die nicht gekocht (bzw. gebraten) oder nicht geschält sind, sollten unbedingt vermieden werden. Gleiches gilt für das Trinkwasser: Hier sollte im Zweifelsfall auch zum Zähneputzen abgepacktes und hygienisch einwandfreies Trinkwasser verwendet werden.
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge G35
Bei beruflichen Aufenthalten im tropischen Ausland ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die für das jeweilige Zielgebiet empfohlenen Impfungen anzubieten. Die Teilnahme an der Vorsorge ist verpflichtend, eine Impfverpflichtung besteht jedoch nicht. Nach Rückkehr aus dem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt ist eine Rückkehruntersuchung häufig erforderlich.