Wir machen Urlaub:
Standort Hürth: 20.07.2026 - 07.08.2026
Standort Hennef: 03.08.2026 - 21.08.2026

Mutterschutz

Nach Mutterschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, in einer generellen Gefährdungsbeurteilung alle möglichen arbeitsbedingten Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen zu ermitteln und zu beurteilen.

Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft oder Meldung der Stillzeit, muss zusätzlich eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Hier werden erforderliche Maßnahmen, wie Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, festgelegt. Ist eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht möglich, muss möglicherweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes stehen wir den von uns betreuten Unternehmen gerne beratend zur Seite.

Hierfür kann gerne ein Termin zur Beratung der Schwangeren oder Stillenden in unserer Sprechstunde vereinbart werden.

Zum Termin sollten die individuelle Gefährdungsbeurteilung und der Mutterpass mitgebracht werden.