Begutachtung


Als langjährig tätiger Facharzt für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin führt Herr Dr. Packbier regelmäßig Begutachtungen im Auftrag von Gerichten oder Versicherungen durch. Hierbei geht es insbesondere zu Fragen über die generelle Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit, aber auch um die Abklärung, welche beruflichen Tätigkeiten der zu begutachtenden Person noch zugemutet werden können und welche nicht. Die Beauftragung derartiger gutachterlicher Tätigkeiten erfolgt in der Regel unmittelbar über das jeweilige Gericht bzw. die Versicherung. Häufig auftretende Fragestellungen bei der Begutachtung sind zum Beispiel Überprüfung der Arbeitsfähigkeit eines unterhaltsberechtigten Partners im Rahmen familiengerichtlicher Streitigkeiten, Fragen zur Fähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit/einen bestimmten Beruf auch zukünftig ausüben zu können, d.h. Überprüfung einer Berufsunfähigkeit, Abklärung, ob eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht, zum Beispiel bei Fragen zum Bezug von Lohnersatzleistungen durch eine private Krankenversicherung.