Reisemedizin

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres.

Leider vergessen viele Menschen, dass ein Aufenthalt in einem fremden und fernen Land auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. In den bunten Katalogen der Reiseveranstalter sieht man nur kristallklare, blaue Küsten, weiße Sandstrände und Hotels nach mitteleuropäischem Standard. Gerade aber in südlichen Ländern gibt es eine Vielzahl weiterer Gesundheitsgefahren. Gegen einen Teil der dort häufig vorkommenden Erkrankungen durch Bakterien und Viren gibt es inzwischen sichere und gut verträgliche Impfstoffe. Diese Impfungen werden teilweise auch von den Krankenkassen bezahlt. Die Gelbfieberimpfung darf nur von besonders ermächtigten und reise- bzw. tropenmedizinisch vorgebildeten Ärzten verabreicht werden. Fr. Dr. Fitzner-Packbier und Hr. Dr. Packbier ist durch das zuständige Landesministerium zur Durchführung dieser Impfung ermächtigt.

 

CRM-Partnerschaft

Die weltweite gesundheitliche Situation, insbesondere was Infektionserkrankungen betrifft, unterliegt zum einen einem jahreszeitlichen Wandel. Zum anderen gibt es auch viele Unabwägbarkeiten, d.h. zum Beispiel regional neu aufgetretene Epidemien. Damit diese Informationen aktuell in Ihre Reiseberatung mit einfließen, ist Dr. Packbier Partner des Centrums für Reisemedizin (CRM). Die Reiseberatung erfolgt mittels einer Software, welche mehrfach monatlich aktualisiert wird und stets zuverlässige Informationen über die jeweilige Infektionslage im vorgesehenen Reiseland enthält. Auf der Basis dieser Informationen erstellt Dr. Packbier für Sie einen individuellen Reise-Gesundheitsbrief, der neben einer Impfempfehlung auch Informationen über die in dem jeweiligen Land auftretenden sonstigen gesundheitlichen Gefährdungen (zum Beispiel durch Parasiten, Insekten, Wildtiere) enthält als auch allgemeine Hinweise zu Besonderheiten bei der Ernährung, Hygiene etc. umfasst.

 

 Gelbfieber-Lizenz

Eine Gelbfieberimpfung darf nur durch entsprechend qualifizierte und von der zuständigen Landesbehörde im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO ermächtigte Ärzte vorgenommen werden. Der Impfstoff ist auch nur direkt bei diesen Ärzten und nicht in der Apotheke erhältlich. Eine Gelbfieberimpfung ist je nach Reiseland nur empfohlen oder auch zwingend erforderlich. Eine Gelbfieberimpfung reicht nach aktueller gesetzlicher Regelung für 10 Jahre, allerdings gibt es inzwischen Erkenntnisse, dass eine einzige Gelbfieberimpfung vermutlich lebenslang ausreichen wird. Die entsprechend betroffenen Länder sind derzeit dabei, ihre Gesetzeslage an die Neuregelung anzupassen, sodass zukünftig eine einmalige Impfung wohl lebenslang gültig sein wird.

 

Malaria

Malaria wird durch Mückenstiche übertragen, die die entsprechenden Erreger auf den Menschen übertragen. Gegen Malaria gibt es (noch) keine Schutzimpfung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Einnahme von Medikamenten einen gewissen Malariaschutz aufzubauen. Hier muss im Gespräch mit dem tropenmedizinisch erfahrenen Arzt festgelegt werden, ob die Einnahme der Malaria-Medikamente dauerhaft während des Aufenthaltes oder nur beim plötzlichen Auftreten von malariaartigen Beschwerden (zum Beispiel Fieber) eingenommen werden soll. (So genannte Stand-by-Propyhlaxe). Ganz wesentlich bei Malaria ist jedoch die so genannte Expositionsprophylaxe, d.h. das Meiden von Orten, an denen Mücken gehäuft auftreten (zum Beispiel in der Nähe von Süßwasser, Seen, in der Dämmerung etc.). Muss man solche Orte trotzdem aufsuchen, ist es unbedingt empfehlenswert langärmlige und geschlossene Kleidung zu verwenden. Ebenso sollte über der Schlafgelegenheit ein Moskitonetz benutzt werden. Eine individuelle Beratung zur Malariaprophylaxe und Empfehlung einer eigenen Medikation ist Inhalt einer komplexen reise- und tropenmedizinischen Beratung durch Herrn Dr. Packbier.

 

Parasiten

Alle möglichen Parasiten sind in den Tropen weit verbreitet. Insbesondere kommen Bandwürmer und Hakenwürmer gehäuft vor. Gegen diese Parasiten gibt es nicht die Möglichkeit einer Schutzimpfung. Allerdings kann man die Übertragung von Parasiten durch entsprechende Hygieneregeln leicht vermeiden. So ist zum Beispiel ein besonderes Augenmerk auf die Nahrungsauswahl zu richten. Ebenso ist das Schwimmen auch in sauber und sehr sauber aussehenden Süßwasser-Gewässern unbedingt zu vermeiden. Barfußlaufen, offene Sandalen bei der Wanderung, kurze Hosen im Dschungel etc. sind unbedingt zu vermeiden und sorgen regelmäßig für Übertragung von parasitären Erkrankungen auf den Menschen. Sollte es nach der Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt zu unklaren gesundheitlichen Beschwerden kommen, weisen Sie Ihren Hausarzt unbedingt auf die stattgefundene Tropenreise hin. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch ansonsten nur selten auftretende Tropenkrankheiten in die diagnostischen Überlegungen einbezogen werden.

 

Ernährung

Grundsätzlich gilt zwar die Feststellung, dass alle Menschen über vergleichbare Verdauungssysteme verfügen und insofern auch jedes weltweit zum menschlichen Verzehr bestimmte Nahrungsmittel von jedem Menschen gegessen werden kann. Dennoch ist zu beachten, dass die hygienischen Bedingungen, gerade in Schwellenländern und außerhalb von großen Hotelanlagen, deutlich schlechter als hier zu Lande sind. Auch wenn Einheimische ihre Lebensmittel am Straßenrand erwerben und sofort verzehren, ist ein solches Vorgehen für den durchschnittlichen Touristen doch eher nicht zu empfehlen. Gerade Erkrankungen des Magen-Darm-Systems mit Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfällen sind in tropischen Ländern weit verbreitet. Die wichtigste Regel lautet Cook it - peel it - or forget it, d.h. alle Speisen, die nicht gekocht (bzw. gebraten) sind oder nicht geschält sind (zum Beispiel zubereitetes Obst) sollten unbedingt vermieden werden. Gleiches gilt für das Trinkwasser in diesen Ländern: Hier sollte im Zweifelsfall auch zum Zähneputzen in Flaschen abgepacktes und hygienisch einwandfreies Trinkwasser verwendet werden.

 

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge G35

Bei beruflichen Aufenthalten im tropischen Ausland ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die für das jeweilige Zielgebiet empfohlenen Impfungen anzubieten. Die Teilnahme an der Vorsorge ist verpflichtend, eine Impfverpflichtung besteht jedoch nicht. Nach Rückkehr aus dem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt ist eine Rückkehruntersuchung häufig erforderlich. Diese ist durch den Arbeitgeber jedem zurückkehrenden Beschäftigten anzubieten, eine Teilnahme ist unbedingt zu empfehlen.