Verkehrsmedizin (Rechtsgrundlagen)

Die Rechtsgrundlage zur Beurteilung der körperlichen und psychischen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ist die Fahrerlaubnisverordnung. Hier ist insbesondere festgelegt, welche gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um bestimmte Fahrzeuge (zum Beispiel LKW) fahren zu dürfen und welche weitergehenden Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit (zum Beispiel bei Personenbeförderung, Busfahrern) erfüllt sein müssen. Auch für Fragestellungen, die die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nach erheblichen und schwerwiegenden Erkrankungen gestellt werden, hat die zuständige Behörde (die Bundesanstalt für Straßenwesen) verbindliche medizinische Regeln festgelegt, deren Anwendung bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen regelmäßig erforderlich ist.

Noch eine Besonderheit:

Fachärzte für Arbeitsmedizin verfügen über die Berechtigung, auch den augenärztlichen Teil der Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnungen durchzuführen. Das bedeutet, dass bei Untersuchungen von Bus-, LKW- und Taxifahrern der augenärztliche Teil durch den Arbeitsmediziner mit abgedeckt wird und ein weiterer Besuch beim Augenarzt nicht erforderlich ist.

 

Ärztlicher Teil

Die Anforderungen an die körperliche Gesundheit sowie die Einschränkungen bei bestimmten Erkrankungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung niedergeschrieben. Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis für LKW, Bus oder Personenbeförderung ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, in der beispielsweise festgestellt wird, ob jemand auf Grund einer schwerwiegenden Erkrankung für das Führen dieser Fahrzeuge nicht geeignet ist. Aber keine Angst: Eine wirkliche Nichteignung ist außergewöhnlich selten, und viele chronische Erkrankungen (Bluthochdruck, Zuckerkrankheit) sind mit einer richtigen Einstellung bzw. Behandlung unproblematisch und führen nicht zur Verweigerung oder zum Verlust einer Fahrerlaubnis.

 

Augenuntersuchung auch ohne Augenarzt

Die Anforderungen an das Sehvermögen sind in der Fahrerlaubnisverordnung festgeschrieben. Hier werden auch unterschiedliche Anforderungsstufen für das Fahren von PKW oder Lastkraftwagen bzw. Bussen definiert. Die Überprüfung dieser Werte erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung zur Fahrerlaubnisverordnung. Erst bei Unterschreiten bestimmter Grenzwerte ist dann eine spezielle augenärztliche Untersuchung erforderlich. Die dem Arbeitsmediziner zur Verfügung stehenden Untersuchungsverfahren entsprechen teilweise denen eines Augenarztes (so zum Beispiel Prüfung der Sehschärfe, des Kontrastsehens, des Farbsehvermögens sowie des Gesichtsfeldes).

 

Leistungspsychologischer Test

Bewerber um eine Fahrerlaubnis für Omnibusse oder für einen Personenbeförderungsschein benötigen bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis sowie vor Ablauf des 50. bzw. 60. Lebensjahres einen Nachweis über einen bestandenen leistungspsychologischen Test. Dieses standardisierte Testverfahren besteht aus einem Test am Bildschirm, der etwa 45 Minuten dauert. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes und behördlich zugelassenes Prüfverfahren.

 

Ablauf Straßenverkehrsamt

Nach Vorlage der Bescheinigung über den ärztlichen Teil der Untersuchung, der Bescheinigung über die Augenuntersuchung sowie gegebenenfalls Vorlage der Bescheinigung über den bestandenen leistungspsychologischen Test stellt Ihnen das Straßenverkehrsamt den Führerschein neu aus bzw. verlängert die bestehende Fahrerlaubnis.