Arbeitsmedizin
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine betriebsärztliche Betreuung zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlagen hierzu finden sich sowohl in staatlichen als auch in berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Inner eines umfassenden Arbeitsschutzes ist der Betriebsarzt für den medizinischen Arbeitsschutz, die Fachkraft für Arbeitssicherheit für den technischen Arbeitsschutz zuständig. Zum medizinischen Arbeitsschutz gehören sowohl Beratungen des Betriebes hinsichtlich aller Aspekte möglicher Gesundheitsgefährdungen als auch entsprechende Vorsorgeuntersuchungen der in den jeweiligen Bereichen tätigen Beschäftigten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Ausübung ihrer jeweiligen Fachkunden weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit ist das
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen (Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge)
findet in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, welche erst 2013 in der
jetzigen Fassung verabschiedet wurde. Hier sind auch die Tätigkeiten bzw.
Bereiche festgelegt, bei denen eine betriebsärztliche Untersuchung erforderlich
ist. Ebenso gibt es eine Vielzahl weiterer Rechtsnormen, die
betriebsärztliche Kompetenz zur Abschätzung medizinischer Gefährdungen
einzelner Beschäftigter einfordern: Beispielhaft sei genannt: Das
Jugendarbeitsschutzgesetz, die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung, die Feuerwehrverordnungen
der jeweiligen Bundesländer, die Fahrerlaubnisverordnung, die
Gefahrstoffverordnung, die Biostoffverordnung und viele weitere.