Grundbetreuung

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Die Inhalte der Grundbetreuung sind in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung festgelegt. Der Umfang der Grundbetreuung berechnet sich abhängig von der Gefährdungsklasse des Betriebes, der Anzahl der Beschäftigten und liegt im Bereich zwischen 0,2 und 1,0 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Jeder Betrieb hat einen so genannten BZ-Code seines Unfallversicherungsträgers erhalten, anhand dessen sich die Einstufung in eine bestimmte Gefährdungsklasse sowie hieraus ableitend der Umfang der Grundbetreuung ermitteln lässt.